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Öffentliches Übernahmeangebot der Pineapple German Bidco GmbH an die Aktionäre der EQS Group AG
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von Pineapple German Bidco GmbH (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der EQS Group AG vorgesehen ist (das "Übernahmeangebot").
Um Zugang zu dieser Internetseite zu erhalten, werden Sie gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen.
Am 16. November 2023 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der EQS Group AG anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche Aktien der EQS Group AG zu erwerben.
Auf dieser Internetseite finden Sie die am 4. Dezember 2023 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots in detaillierter Form enthält, die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots vom 16. November 2023 sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.
Da die Aktien der EQS Group AG nicht zum Handel auf einem organisierten Markt im Sinne von § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (das "WpÜG") zugelassen sind, finden das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots keine Anwendung auf das Übernahmeangebot. Die Angebotsunterlage wurde weder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einer anderen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Deutschland überprüft oder genehmigt, und auch in anderen Jurisdiktionen ist keine Registrierung, Zulassung oder Genehmigung der Angebotsunterlage vorgesehen.
Aktionäre der EQS Group AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des Exchange Act auf Grundlage einer Tier-I-Ausnahme gemäß Section 14d-1(c) von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der EQS Group AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen. Die US-Aktionäre der EQS Group AG werden aufgefordert, bezüglich des Übernahmeangebots mit ihren eigenen Beratern Rücksprache zu halten.
Für Aktionäre der EQS Group AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben, bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der EQS Group AG um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die in einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der EQS Group AG haben. Es ist für Aktionäre der EQS Group AG daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der EQS Group AG ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern versendet, veröffentlicht, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage, der in der am 4. Dezember veröffentlichen Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot festgelegten, Regelungen und Bedingungen. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der EQS Group AG noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der EQS Group AG dar, sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Bilanzierungs- oder sonstige Beratung oder als Empfehlung der Bieterin zu verstehen, und ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Regelungen und Bedingungen des Angebots sind ausschließlich in der am 4. Dezember veröffentlichen Angebotsunterlage enthalten. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich und unter der mit der EQS Group AG vereinbarten Investorenvereinbarung möglich, vor.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.